3 Mai 2011 0 Kommentare

Rentenversicherung

Es wird in Deutschland vom „3-Schichten-Modell“ gesprochen, wenn es um die Altersvorsorge geht. Die erste Schicht beinhaltet alle gesetzlichen Versicherungen, wie die Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung oder die Rürup-Rente. In der zweiten Schicht sind die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente zu finden. Private Kapital- und Rentenversicherungen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots decken die dritte und letzte Schicht ab. Dem GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) folgend, ist der Anteil von Rentenversicherungsverträgen von 1,7 Millionen in 1990 auf 19,9 Millionen 2009 stark gestiegen.

Eine Rentenversicherung soll als zusätzliche geförderte Altersvorsorge die Lücke bei Eintritt in den Ruhestand zu schließen helfen. Auch ist sie für Personen von Vorteil, die eine Kapitallebensversicherung aus Gesundheitsgründen nicht mehr abschließen können, aber etwas für die Altersvorsorge tun wollen. Als Erlebensversicherung angelegt (Versicherung auf den Erlebensfall) wird nach Ablauf eine Leibrente fällig. Die Beiträge können als Einmalbeitrag oder als laufende Beiträge gezahlt werden.

Überalterung

Laut den aktuellen Sterbetafeln und auch was jeder beobachten kann, werden die Menschen immer älter. Die Versicherer haben dies entsprechend kalkuliert, aber nicht damit gerechnet, dass immer mehr Menschen immer älter werden. Damit müssen sie in der Rentenversicherung auch länger Leibrenten bezahlen, was, wenn die Steigerung so weiter geht, irgendwann nicht mehr gehen wird. Zwar wurde ein Sicherheitszuschlag einkalkuliert, aber der reicht bereits jetzt nur noch aus, um die aktuellen Forderungen zu bedienen. Ein probates Mittel haben die Versicherer aber noch. Im Notfall können die Rentenbeiträge gesenkt werden, also die Leistungen gekürzt werden, um eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden und somit alle versicherten Leibrentenbezieher weiterhin bedienen zu können. Daher muss von den Versicherern regelmäßig die ausreichende Vorsorge gehaltener Deckungsrückstellungen überprüft werden. Passen diese nicht mehr, muss der Aufwand der Rückstellungen erhöht werden, was aus Eigenmitteln erfolgen kann oder durch Kürzungen der Überschüsse.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Gerade bei der fondsgebundenen Lebensversicherung kann nach Ablauf der Laufzeit das Kapital als Einmalzahlung oder verrentet und lebenslang ausgezahlt werden. Die Wertentwicklung ist nicht vorhersehbar und es wird auch kein Garantiezins für eventuelle Kursschwankungen ausgewiesen. Es gibt aber Garantiefonds, wo unter festgelegten Kriterien ein Verlust vermieden werden kann. Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Mischung aus einem Fondssparplan und einer privaten Rentenversicherung. Von Beginn an ist der Kunde an der Entwicklung seines Fondsvermögens beteiligt und hat am Ende einen Anspruch auf eine Leibrente.

In der steuerlichen Betrachtung unterliegen nur 50 Prozent der Erträge bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einer Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr der Steuer. Die Auszahlung im Todesfall ist einkommenssteuerfrei, eine teilweise Auszahlung oder eine Beleihung möglich. Auch lassen sich Verträge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung koppeln, allerdings müssen dann die Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Als Zielgruppe lassen sich unter anderen Alleinstehende, Vermögende oder gesundheitlich Beeinträchtigte ausmachen, für die eine Lebensversicherung wegen der negativen Bewertung nicht mehr infrage kommt.

Fondsgebundene Kapitalanlagen haben in den letzten 30 Jahren wesentlich höhere Renditen erzielt, als klassische Vorsorgeprodukte. Zumal bei den Klassikern die Garantieverzinsung ständig sinkt und ab Januar 2012 nur noch 1,75 Prozent per anno zu garantieren sind. Sicher kommen die Überschussbeteiligungen hinzu, aber in den wenigsten Fällen werden 5 Prozent oder mehr erzielt.

Bild: Robert Kneschke – Fotolia.com

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