Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, berechtigte Ansprüche zu begleichen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Das ist die einfache Formulierung, ohne viel Versicherungslatein zu verwenden. Natürlich geht es auch hoch kompliziert, weil viele Versicherer Ihre Produkte nicht für den Kunden gemacht haben und schon gar nicht die Formulierungen. Sie müssen sich ja schützen, damit auch Fälle abgelehnt werden können. Denn eine negative Presse ist auch Marketing. Aber lassen wir das und schauen uns die Haftpflichtversicherung etwas genauer an, ohne in die Bedingungen tief einsteigen zu müssen, denn dann würde es wieder niemand mehr interessieren oder die Wenigsten könnten es verstehen. Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler.
Es gibt verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen – Pflichtversicherung
Die wohl am häufigsten anzutreffende Haftpflichtversicherung steht in unmittelbarem Zusammenhang zu des Deutschen liebstes Kind, dem Auto. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist keine Zulassung möglich. Und wird die Prämie nicht bezahlt, führt dies unweigerlich zur Stilllegung durch die Behörde. Diese Pflichtversicherung ist auch deshalb notwendig, weil durch den Gebrauch des Fahrzeugs sehr große Schäden entstehen können, die der Halter in der Regel aus eigener Tasche nicht begleichen kann. Ob es sich nun um Personen-, Sach- oder Umweltschäden handelt, die Schadenssummen gehen gleich in die Tausende.
Auch wer als Jäger unterwegs ist und eine Schusswaffe führt, muss eine sogenannte Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen.
Freiwillige Haftpflichtversicherungen
Einmal angenommen, obwohl auch schon passiert, ein Fußgänger behindert beim Überqueren der Straße einen Fahrradfahrer, der zu Fall kommt. Eine ganz alltägliche Situation. Der Fahrradfahrer hat alles richtig gemacht und sogar einen Helm an, obwohl dies keine Vorschrift ist. Bei dem Sturz zieht er sich einen schweren Beckenbruch zu und muss für eine längere Zeit ins Krankenhaus und anschließend zur Rehabilitation in eine Klinik. Von dem Schmerzensgeld einmal abgesehen, werden der Krankenversicherer und der Rentenversicherer den Verursacher in Regress nehmen. Sollte der keine private Haftpflichtversicherung haben, wird er wohl ganz schnell bettelarm werden. Das hört sich zwar nach Sargdeckelgeklapper an, ist aber schon passiert. Selbstverständlich gibt es auch andere und kleinere Schäden, aber wer weiß schon, was auf ihn zukommt?
Ein ganz anderes Beispiel ist der Biss des Hundes in den Postboten. Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung kann der Hund sogar ein weiteres Mal zuschnappen, werden die Kosten doch übernommen.
Auf dem Grundstück des Nachbarn kommt es durch eine Unterspülung zur plötzlichen Absenkung des Erdreichs, und das gerade beim Sommerfest. Der Anzug des Bürgermeisters wird dabei verschmutzt und beschädigt. Aber der Hausherr hat ja eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die für die Schäden Dritter aufkommt.
Weitere Versicherungen sind die Gewässerschadenshaftpflicht-, Berufshaftpflicht-, Wassersporthaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht- oder die Arzthaftpflichtversicherung. Es gibt noch einige Haftpflichtversicherungen mehr.
Leistungsausschlüsse
Schäden, die mit Vorsatz begangen oder herbeigeführt wurden, sind genauso ausgeschlossen von den Leistungen wie im Zustand der Deliktsunfähigkeit verursachte Schäden. Ein Beispiel kann da zur Besseren Darstellung helfen. Der Nachbar hat Besuch vom Bürgermeister. Die Gattin des Bürgermeisters wird ohnmächtig und fällt. Im Fallen reißt sie den Beistelltisch im Wohnzimmer um und die teure Obstschale geht dabei zu Bruch. Zum Zeitpunkt, als der Schaden verursacht wurde, war die Person deliktsunfähig da ohnmächtig. Es gibt noch viel mehr Leistungsausschlüsse.
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